18.03.2023 in Geschichte

Vor 175 Jahren: 1848er Revolution – Das Frühlingsfest der Arbeiterbewegung

 

Die 1848er Revolution in Berlin war ein Aufstand der Handwerksgesellen und Industriearbeiter und Arbeiterinnen sowie einer kleinen Zahl von Schülern und Studenten. Weder an den Aufständischen noch an den Erschossenen waren Bürger, geschweige denn Bürgerinnen in nennenswerter Zahl beteiligt. Die Forderungen an die Hohenzollern hatten in den „Tiergarten-Versammlungen“ noch Angehörige aller sozialen Gruppen am 7. März 1848 formuliert:

  1. Unbedingte Pressefreiheit.
  2. Vollständige Redefreiheit.
  3. sofortige und vollständige Amnestie aller wegen politischer und Preßvergehen Verurteilten und Verfolgten.
  4. Freies Versammlungs- und Vereinigungsrecht.
  5. Gleiche politische Berechtigung aller, ohne Rücksicht auf religiöses Bekenntnis und Besitz.
  6. Geschworenengerichte und Unabhängigkeit des Richterstandes.
  7. Verminderung des stehenden Heeres und Volksbewaffnung mit freier Wahl der Führer.
  8. Allgemeine deutsche Volksvertretung.
  9. Schleunige Einberufung des Vereinigten Landtages

Als am 18. März eine große Volksmenge dem König dafür danken wollte, dass er „Pressfreiheit“ gewähren wollte, erschien dies der Militärfraktion wohl zu gefährlich und „es lösten sich zwei Schüsse“ von Soldaten der Schlosswache. Daraufhin kam es zum Aufstand und zum Barrikadenbau. Am 19. März waren über 200 Demonstranten und 50 Soldaten tot.
 

18.03.2023 in Geschichte

Vor 90 Jahren: Sozialdemokratischer Widerstand gegen das Ermächtigungsgesetz

 

23. März 1933
Wortlaut:
Der Reichstag hat das folgende Gesetz beschlossen, das mit Zustimmung des Reichsrats hiermit verkündet wird, nachdem festgestellt ist, dass die Erfordernisse verfassungsändernder Gesetzgebung erfüllt sind:
Artikel 1. Reichsgesetze können außer in dem in der Reichsverfassung vorgesehenen Verfahren auch durch die Reichsregierung beschlossen werden. Dies gilt auch für die in den Artikeln 85 Abs. 2 und 87 der Reichsverfassung bezeichneten Gesetze.
Artikel 2. Die von der Reichsregierung beschlossenen Reichsgesetze können von der Reichsverfassung abweichen, soweit sie nicht die Einrichtung des Reichstags und des Reichsrats als solche zum Gegenstand haben. Die Rechte des Reichspräsidenten bleiben unberührt.
Art. 3 und 4....
Berlin, den 24. März 1933

Bei der Abstimmung am 23. März 1933 fehlten alle 81 KPD-Abgeordneten sowie
26 SPD-Abgeordnete, weil sie auf der Flucht oder bereits verhaftet worden waren.
Otto Wels

02.03.2023 in Geschichte

Die Hohenzollern und die Nazis. War da was?

 

Vorbemerkung:

Am 7. März 2023 erschienen Mitteilungen des Hauses Hohenzollern in der Presse, der „Chef des Hauses“ Georg Friedrich Prinz von Preußen habe zwei Klagen auf Rückerstattung ehemaligen Vermögens zurückgezogen. Es ging dabei u.a. um die Schlösser Rheinsberg und Cecilienhof sowie um ca. 4000 von insgesamt etwa 10.000 strittigen Kunstwerken, Möbeln etc. Der Streit ist also noch nicht beendet. Es hat sich nur die Streitsumme etwas verringert.

Rezension

Christoph Ehmann, erschienen in Politisches Lernen 1-2/2022, Seite 76 ff 
Berlin: Propyläen Verlag, Hardcover mit Schutzumschlag, ISBN: 9783549100295, 752 Seiten, 35,00 Euro

Stefan Malinowski (2021):

Die Hohenzollern und die Nazis. Geschichte einer Kollaboration.

 

Die im Folgenden angeführten, den Lesefluss zuweilen hindernden Quellenverweise und Zitatenbelege sind notwendig, zum Selbstschutz und zum Schutz der Zeitschrift. Denn die Auseinandersetzung des „Chefs des Hauses Hohenzollern“, mit bürgerlichem Namen Georg Friedrich Prinz von Preußen, bzw. seiner Rechtsanwälte mit der Vergangenheit, insbesondere mit der Frage, ob jemand aus der ehemaligen Kaiserfamilie „dem nationalsozialistischen … System erheblichen Vorschub geleistet hat“, eine im Kern geschichts- und sozialwissenschaftliche Frage, wird seit Jahren in hohem Maße gerichtlich geführt: „Allein 120 Fälle gibt der Prinz selbst zu“ - Abmahnungen, Unterlassungsklagen etc. (Süddeutsche Zeitung, SZ, vom 10.12.2021). Dabei geht es nicht um juristische Urteile über geschichtliche Fakten, also um eine durch Gerichte neu zu schreibende Vergangenheit. Das sei schon deshalb nicht der Fall, weil, wie „der Prinzenanwalt Hennig betont, […] keine wissenschaftliche Arbeit selbst angegriffen worden (sei), sondern Beiträge in Massenmedien.“ (SZ, ebd.)