Vor 90 Jahren: 22. Juni 1933: Verbot der SPD

Veröffentlicht am 11.06.2023 in Geschichte

Am 17. Mai 1933 hielt Hitler seine erste außenpolitische Rede im Reichstag. Sie war als „Friedensrede“ gedacht, da er sich darin u.a. für einen Viererpakt zwischen Frankreich, Großbritannien, Italien und Deutschland stark machte.

Über die Hälfte des SPD-Vorstands befand sich bereits nicht mehr im Deutschen Reich, sondern im damals abgetrennten Saarland bzw. in Prag. 
 

Die ins Exil geflohenen Mitglieder von Vorstand und Reichstagsfraktion sahen in der geplanten außenpolitischen Rede Hitlers ein reines Propagandaunternehmen und empfahlen, der Reichstagssitzung fernzubleiben. Nach dem Verbot der Gewerkschaften am 2. Mai und angesichts der Morddrohung des Reichsinnenministers Wilhelm Frick am Vorabend des 17. Mai hofften die im Reich verbliebenen, z.T. neu gewählten SPD-Vorstandsmitglieder durch ihre Teilnahme und Zustimmung Schlimmeres verhindern zu können. Friedrich Stampfer hoffte im Saarbrücker Exil, „dass nach der Abstimmung vom 17. Mai in den deutschen SA-Kasernen und Konzentrationslagern nicht mehr geschlagen werden“ würde.

Faktisch war die Partei nach dem 17. Mai gespalten: Der Exilvorstand in Saarbrücken mit Otto Wels an der Spitze und der Berliner Vorstand, geführt von Paul Löbe. Der Löbe-Vorstand versicherte noch nach einer aus Furcht vor polizeilicher Aushebung am 19. Juni vorzeitig abgebrochenen Konferenz, „jede Verantwortung“ für Äußerungen der Emigranten „ausdrücklich“ abzulehnen.

Goebbels leugnete am gleichen Tag, dass ein Verbot der Partei bevorstehe. Der Marxismus sei tot; deshalb sei es auch sinnlos, ihn zu verbieten. Wörtlich: „Man dürfe von ihm sagen, dass man einer Leiche das Stinken nicht verbieten könne“. (Frankfurter Zeitung v. 21.Juni 1933)

Am 22. Juni 1933 wurde der SPD jegliche Betätigung untersagt und die Kassierung der sozialdemokratischen Mandate verfügt.