Adolf Arndt - Sozialdemokrat des Monats Februar

Veröffentlicht am 01.02.2024 in Geschichte

Vor 50 Jahren, am 13. Februar 1974, starb der „Kronjurist“ der bundesrepublikanischen SPD. Seinen Ruf hatte er sich vor allem durch den erfolgreichen juristischen Kampf gegen das „Adenauer-Fernsehen“ 1961 erworben. Adenauer, seit 1949 Bundeskanzler und in der Bundestagswahl von 1957 mit der absoluten Mehrheit von 50,2 % der Zweitstimmen und der satten Mehrheit von 277 der 519 Sitze ausgestattet, wollte sich per Bundesgesetz ein regierungskonformes Fernsehen („Deutschland-Fernsehen“) schaffen. Das Programm der Bundesländer war ihm zu kritisch geworden. Die von Adolf Arndt geführte Klage der SPD vor dem Bundesverfassungsgericht führte zur Verhinderung dieses Plans, weil, so das Gericht, die Kulturhoheit bei den Ländern läge und das Fernsehen als ein Teil selbiger gelte – und gilt.

Arndt wurde am 12. März 1904 in Königsberg geboren. Sein Vater war Juraprofessor (Staatsrecht) u.a. in Marburg. Dort begann Arndt auch sein Jurastudium, dass er in Berlin fortsetzte und beendete. Nach einer kurzen Tätigkeit als Rechtsanwalt wurde er 1930 Richter am Landgericht. 1933 legte er sein Richteramt nieder, da er „nicht bei denen [gemeint waren die Nationalsozialisten] mitmachen“ wollte. Als Rechtsanwalt verteidigte er u.a. die Gewerkschafter Wilhelm Leuschner und Theodor Leipart. 1942 wurde er als “Halbjude“, seine Mutter war Jüdin, eingestuft und 1943 zur Zwangsarbeit bei der „Organisation Todt“ eingezogen. 1944 inhaftiert, gelang ihm Anfang 1945 die Flucht zu seiner Familie nach Schlesien.

Nach dem Krieg arbeitete er zunächst als Rechtsanwalt in Marburg, bevor er ins hessische Innenministerium wechselte. 1950 zog er in den Bundestag ein, dem er bis 1969 angehörte.

1966 lud ich, damals Vorsitzender der Humanistischen Studenten Union (HSU) an der Universität Marburg, Arndt zu einem Vortrag aus Anlass des Jahrestages des Inkrafttretens des Grundgesetzes (23. Mai) ein. Während des 17. Juni als „Tag der Deutschen Einheit“ vor allem von den Marburger Burschenschaften mit Fahnen und Reden jährlich auf dem Rathausplatz gedacht wurde, fand eine Würdigung der Verabschiedung des Grundgesetzes in Marburg – in der Stadt wie in der Universität – 1966 erstmals statt. Arndt erinnerte in seinem Vortrag an eine vergleichbare Vernachlässigung des Verfassungstages in der Weimarer Republik: Als anlässlich der 10. Jahrestages der Verabschiedung der Weimarer Verfassung 1929 eine Feierstunde in der Universität stattfinden sollte, fanden sich weder der Rektor noch einer der Dekane dazu bereit, so dass sein Vater die Aufgabe übernahm.

Der Protestant Adolf Arndt war während seiner politischen Tätigkeit vor allem darum bemüht, die Gegnerschaft der katholischen Kirche gegenüber der Sozialdemokratie aufzubrechen. Mit wachsendem Erfolg, wie die Wahlen zum Bundestag 1969 zeigten.

Adolf Arndt starb vor 50 Jahren, am 13. Februar 1974. Er ist wie Willy Brandt und Ernst Reuter auf dem Zehlendorfer Waldfriedhof an der Seite seiner Frau begraben.