Georg Flatow, geb. 2. Nov. 1889 in Berlin, gest. 12. (?) Okt. 1944 in Auschwitz
Auf europäischer Ebene werden die deutschen (und österreichischen) Regelungen zur Mitbestimmung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den Betrieben (1972) nach rund 50jähriger Gültigkeit massiv angegriffen. Ihre gesetzliche Verankerung beginnt aber schon mehr als 50 Jahre früher. Sie ist ein fundamentaler Bestandteil der Demokratie und eine der wesentlichen Errungenschaften nach der Revolution von 1918.
Zu ihrer rechtlichen Absicherung hat in hervorragender Weise Georg Flatow beigetragen.
Georg Flatow war der Sohn von Robert Flatow, einem sozialdemokratischen jüdischen Textilhändlers. Er hatte den Namen der „rote Flatow“ erworben, weil er schon vor 1890 mit für den illegalen Transport des „Sozialdemokraten“ von dem Druckort in der Schweiz nach Deutschland, insbesondere nach Preußen gesorgt hatte. Der einzige Sohn Georg wurde allerdings schon nicht mehr im Verzeichnis der jüdischen Gemeinde geführt.
Nach seinem Abitur 1908 studierte er Jura in Berlin und München. Seine Doktorarbeit über das „Reichspreßgesetz“ (Gesetz über die Presse) schloss er 1915 in Heidelberg ab. Nach dem Militärdienst im Ersten Weltkrieg konnte er 1917 seine Große Juristische Staatsprüfung ablegen und als „außerordentlicher Hilfsarbeiter“ in die Staatsanwaltschaft in Berlin eintreten.
Die Revolution vom 9. November 1918 änderte seine Berufslaufbahn grundlegend. Als im Dezember 1918 die drei Volksbeauftragten der USPD (Hugo Haase,Wilhem Dittmann und Emil Barth) am 29. Dezember 1918 im Streit aus dem Rat ausschieden, wurde Rudolf Wissell einer der Nachfolger (neben Otto Landsberg und Gustav Noske) mit der Zuständigkeit für Wirtschaft und Arbeit. Er berief Georg Flatow als seinen Mitarbeiter. Dessen Aufgabe war vor allem, die Demokratisierung auch im Wirtschaftsleben rechtlich abzusichern.
Flatow hatte bereits zur Vorbereitung des Stinnes-Legien-Abkommen vom November 1918 beigetragen, das den 8-Stunden-Tag sicherte und die Anerkennung der Gewerkschaften als legitime Vertretungen der Beschäftigten bei Tarifverhandlungen anerkannte. Nachdem sich die Gewerkschaften mit Mehrheit (470 zu 180) darüber verständigt hattan, nicht weiter das Rätekonzept der Revolutionszeit zu verfolgen, das kommunal organisiert war, sondern eine auf der Mitbestimmung in den Betrieben basierende Mitbestimmungsregelung zu verfolgen, war der Weg frei, für ein Gesetz, das an die Arbeiterausschüsse aus der Kaiserzeit anknüpfte. Die nach dem Betriebsrätegesetz von 1920 in Betrieben ab 20 Beschäftigten zu wählenden Vertretungen waren auf die Mitwirkung bei personellen und sozialen Themen beschränkt. In Betrieben ab 5 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern war ein Vertrauensmann zu wählen und von der Arbeitgeberseite zu akzeptieren. Der Betriebsrat hatte gemäß Gesetz das Recht und die Aufgabe: Einerseits die „Wahrnehmung der gemeinsamen wirtschaftlichen Interessen der Arbeitnehmer (Arbeiter und Angestellten) dem Arbeitgeber gegenüber”, andererseits der „Unterstützung des Arbeitgebers in der Erfüllung der Betriebszwecke” zu leisten.
Während der Weimarer Jahre publizierte er zahlreiche Aufsätze zur Ausgestaltung der betrieblichen Mitwirkung, im wesentlichen als Verteidigungsschriften gegen die Versuche der Arbeitgeber und der diesen nahestehenden Parteien die überschaubaren Arbeitnehmerrechte einzuschränken, z.B. bei der Regelung des 8-Stunden-Tags. 1933 wurde Flatow im Oktober 1933 wegen „politischer Unzuverlässigkeit“ aus dem Dienst entlassen. Am 9. November 1938 wurde er verhaftet und bis zum 15. Dezember 1938 im KZ Sachsenhausen gefangengehalten und misshandelt. Er konnte mit Frau und 19jähriger Tochter Anfang 1939 nach Amsterdam ins Exil gehen. Dort wurden alle drei im September 1943 erneut verhaftet und über Bergen-Belsen und Theresienstadt nach Auschwitz deportiert. Nur Ilse Flatow überlebte. Sie ging nach der Befreiung in die USA.
Deshalb erinnern drei Stolpersteine in der Niklasstr. 5 in Zehlendorf an ihn, seine Frau und Mitautorin Hedwig und seine Tochter Ilse. Nur wenige Schritte entfernt an der Lindenthaler Allee trägt ein kleiner Platz den Namen Hedwig-und-Georg-Flatow-Platz. Hedwigs Name zuerst, denn zu der Zeit, als die Namensgebung erfolgte, sollten Neu- und Umbenennungen im Bezirk Steglitz-Zehlendorf nur mit weiblichen Namen erfolgen.
Der Platz trug während des Dritten Reichs den Namen des völkischen Radiokommentators Hans Fritzsche. Dieser war darüberhinaus noch geehrt worden mit einem Denkmal, das ihn auf eine Kröte mit „jüdischem Gesicht“ tretend darstellt. Das Denkmal wurde noch während der Krieges abgebaut und zu Munition verarbeitet. Fritzsche wurde als einer der 24 Hauptkriegsverbrecher in Nürnberg freigesprochen. Er hatte niemanden persönlich erschlagen.